Catering AGB

AGB Catering

§ 1 Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für Veträge zwischen CSL Catering als Auftragnehmer und dem
Auftraggeber, nachfolgend als Kunde bezeichnet über die Erbringung von gastronomischen
Bewirtschaftungsleistungen bei Veranstaltungen des Kunden.
Die nachstehenden AGB von CSL Catering sind im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
Personengesellschaften, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes,
öffentlich –rechtlichen Sondervermögen und natürlichen Personen anwendbar.

1.2 Vertragsschluss
Die Beauftragung von CSL Catering mit der Erbringung von gastronomischen
Bewirtschaftungsleistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes von Seite des
Kunden bindend. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage bindend.
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Kunden beauftragte Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von CSL Catering zu gefährden
droht, so kann CSL Catering den Vertrag einseitig beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn
CSL Catering über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch den
Kunden nicht ausreichend oder wahrheitsgemäß informiert wurde.

§2 Vertragsgegenstand

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem
bestätigten Angebot.
Soweit darüber hinaus nicht anderes vereinbart wurde, erbringt CSL Catering folgende
Leistungen:
a) Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken
b) Service und Bedienung umfasst die Stellung von Servicepersonal im Rahmen der
Erforderlichkeit
c) Leistungsumfang: Die Leistungen von CSL Catering umfassen alle Sach- und
Dienstleistungen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind.
d) Kurzfristige Leistungsergänzungen- und veränderungen können bis 48 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn geäußert werden. CSL Catering ist nicht verpflichtet diesen Änderungen
nachzugehen.
e) CSL Catering ist es gestattet, die Ausführung des Auftrags an Subunternehmer, einschließlich
Freelancer Köchen zu übertragen.
f) Sofern der Kunde Dekorationen oder sonstige Leistungen von einem Dritten erwirbt, ist er
selbst für den rechtzeitigen Auf- und Abbau zuständig.

§ 3 Abschluss des Catering/ Vertrags

3.1 Zahlung/ Rechnung
Binnen spätestens 10 Werktagen ab Rechnungsstellung ist der gesamte Rechnungsbetrag
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % auf das untenstehende Konto zu
überweisen.
USt IdNr.:
DE301388580
Carl Schulze-Lessel
HypoVereinsbank
IBAN: DE91700202700015580389
BIC: HYVEDEMMXXX
Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich CSL Catering die Einleitung eines Mahnverfahrens
vor.
3.2 Stornierung
Bei einer Cateringstornierung bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist der volle
Rechnungsbetrag zu bezahlen.
Bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn müssen 50 % des Rechnungsbetrages gezahlt
werden.
Falls der Rechnungsbetrag im Falle einer Stornierung nicht oder nicht vollständig bezahlt wird,
behält sich CSL Catering vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
3.3 Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, durch welche die gegenseitige Leistungserbringung unmöglich
gemacht wird, sind beide Parteien für die Dauer der Leistungsstörung von der Erbringung der
Leistungspflichten befreit. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kunde.
CSL Catering hat ferner einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis zu diesem
Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
3.4 Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen
CSL Catering behält sich vor, selbstgemachte Foto- und Videoaufnahmen, die aus der
Veranstaltung einhergehen zu veröffentlichen und zu verwenden.

§ 4 Änderungen der Teilnehmerzahl

Der Kunde verpflichtet sich spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die korrekte
Teilnehmerzahl schriftlich CSL Catering mitzuteilen.
Eine Unterschreitung der Teilnehmerzahl hat keine Anpassung der Vergütung zur Folge und
bleibt unberücksichtigt.
Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl als
Abrechnungsgrundlage verwendet.

§ 5 Gewährleistung, Haftung, Versicherung

Der Kunde hat die gelieferten Waren bei deren Erhalt auf offensichtliche und erkennbare Mängel
im Hinblick auf die Beschaffenheit zu untersuchen und etwaige Mängel CSL Catering
vorzuzeigen. Gewährleistungsansprüche des Kundens werden hierdurch nicht berührt.
CSL Catering haftet unbeschränkt für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Die Haftung
für leicht fahrlässiges Handeln ist ausgeschlossen.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CSL Catering auch für leichte
Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden
und begrenzt der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Freiheit und Gesundheit oder für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Gäste, sonstige
Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen des Kunden verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste
oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür eine
entsprechende Versicherung abzuschließen. CSL Catering kann den Nachweis einer solchen
Versicherung verlangen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung enthält folgende Deckungssummen je Schadensfall:
500.000 EUR für Personen- und Sachschäden.

§ 6 Sonstiges

Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen
behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser
Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der
Veranstaltung. Der Kunde hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und
Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den
zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln. Der Kunde ist verantwortlich für die
Einhaltung behördlicher Auflagen (z. B. Sperrstunde) sowie für gesetzliche Bestimmungen (z. B.
Nachtruhe).
Für diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen CSL Catering und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.